
EU-Ausschuss stimmt knapp für die Zulassung von Genome Editing
Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter hat die Deregulierung neuer genomischer Pflanzenzüchtungstechniken (NGT-1) gebilligt. Die Entscheidung ist äußerst knapp gefallen und damit weiterhin umstritten (auch in der Bundesregierung, die sich enthalten hatte) und liegt nun zur Abstimmung beim EU-Parlament.
Am vergangenen Freitag hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) die Deregulierung neuer genomischer Pflanzenzüchtungstechniken unterstützt und damit Erleichterungen für NGT-1-Pflanzen beschlossen.
Der AStV stimmte dem Ergebnis des Trilogs zur geplanten NGT-Pflanzenverordnung mit qualifizierter Mehrheit zu. Damit ist nur noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich, die Anfang März 2026 erwartet wird.
Der Ausschuss sprach sich knapp für die Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT, etwa CRISPR/Cas) in der Pflanzenzüchtung aus. Die Regelung ist seit Jahren umstritten, da sie für geringfügige NGT-Eingriffe strenge Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten aufhebt. Dabei handelt es sich vor allem um gezielte Mutagenese am arteigenen genetischen Material, die nicht mehr als 20 Nukleotide betrifft und meist zum Funktionsverlust eines Gens führt. Im Unterschied zu den streng überwachten NGT-2-Pflanzen sind NGT-1-Sorten bisher kaum oder gar nicht von konventionell erzeugten Mutanten zu unterscheiden.
Die dänische Ratspräsidentschaft begrüßte die Entscheidung: „Mit dieser Einigung haben wir einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors gemacht.“ Neue genomische Techniken könnten die Züchtung klimaangepasster Sorten in deutlich kürzerer Zeit ermöglichen als herkömmliche Verfahren. Ökolandwirte und Umweltverbände kritisierten jedoch den Verzicht auf Kennzeichnungspflichten, da es für Bio-Erzeuger, die NGTs als unerwünschte genetische Veränderungen ansehen, schwieriger werde, die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte nachzuweisen.
Deutschland enthielt sich. Nach Angaben von Beobachtern lehnten zudem Belgien, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Ungarn die Deregulierung ab. Für eine qualifizierte Mehrheit müssen 55 Prozent der 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die elf Staaten, die den Kompromiss unterstützten, stehen für 66,7 Prozent der Mitgliedstaaten und 66,2 Prozent der Bevölkerung.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „schweren Fehler“. Die Bundesministerien für Forschung und für Landwirtschaft begrüßten hingegen, dass Pflanzen und Produkte mit Veränderungen, die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten (Kategorie 1/NGT-1), vom EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden sollen. Der Koalitionsvertrag sehe Biotechnologie als Schlüsseltechnologie vor und ziele darauf ab, deren regulatorische Anwendung – einschließlich neuer genomischer Techniken – zu erleichtern erklärten beide von CSU-Ministern geführte Häuser.
Die Verordnung wird nun im Januar dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegt. Bei unveränderter Annahme ist die Abstimmung im Plenum für den 9. März 2026 vorgesehen. Nach einem positiven Votum würde das Gesetz am 29. März 2026 in Kraft treten.


EU Kommission
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